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Energieausweis

 

Energieausweispflicht:


Jeder Eigentümer von Mietwohnungen/Häusern und/oder Verkäufer von Mietwohnungen/Häusern ist verpflichtet unaufgefordert den Interessenten(Mieter/Käufer)
den Energieausweis vorzulegen/zu zeigen. Mit der Einführung von Energieausweis seit dem Jahr 2007 haben die Käufer/Mieter von Wohnungen/Häusern die
Möglichkeit/das Recht die Energieeffizienz eines Objekts zu sehen und damit auch die langfristigen Energiekosten zu erkennen.

Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantragsstellung vor dem 01. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Plicht.

Bei Baudenkmälern besteht keine Energieausweispflicht.

      

Bedarfsausweis: Energieausweis nach Bedarf. Hier werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes erfasst und anhand von erfassten Daten wird
Energiebilanz nach Norm berechnet.

Verbrauchsausweis: Energieausweis nach Verbrauch. Hier werden alle Energieverbräuche der letzten 36 aufeinanderfolgenden Monate unter

 

Berücksichtigung von
Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung berücksichtigt.