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Wärmeschutznachweis

 

Grundsätzlich gilt, dass zum Bauantrag auch ein Nachweis des Wärmeschutzes eingereicht werden muss. Bei einer Sanierung ist dies immer dann erforderlich, wenn Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden. Dabei gilt: Nur die Flächen am Außenbauteil, die im Rahmen der Sanierung energetisch verändert werden, müssen auch die Anforderungen an das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) erfüllen.