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Schalschutznachweis

 

Laut Landesbauordnung § 18 Absatz 2  müssen Gebäude ihrer Lage und Nutzung entsprechende Schallschutz haben. Für den
Schallschutz gibt es staatlichanerkannte Sachverständige. Die übernehmen die Planung in diesem Bereich. Viele Entwurfsverfasser,
Architekten  und Ingenieure sind als solche anerkannt.

Schallschutz ist ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Der Bewohner soll in seinen Vier-Wänden vor den Geräuschen
von außen und aus der Nachbarschaft geschützt sein und ein Mindestmaß an Vertraulichkeit haben.

Laut DIN 4109 soll der Mensch in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geschütz werden.